Ehe und gemeinsames Wohnen

Die Ehe ist eine klar definierte Beziehung. Die Rechte und Pflichten sind in den Gesetzen festgelegt. Beziehungen und Lebensformen können aber auch anderer Art sein. Zwei oder mehr Menschen leben mit gemeinsamem Wohnsitz mit gemeinsamen Kindern mit Kindern eines Partners/einer Partnerin mit getrennten Wohnsitzen. Zweck des Zusammenlebens kann sein die gemeinsame Haushaltsführung, ein Angestelltenverhältnis, Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft mit einer bestimmten Zielsetzung (WG Studierender, WG mit behinderten Menschen, WG mit spiritueller Ausrichtung) und anderes mehr. Wenn ein Priester und eine Frau in einer partnerschaftsähnlichen Beziehung leben, sind die folgenden Informationen von grosser Bedeutung: Die Lebensgemeinschaft ohne Trauschein wird in der Gesetzgebung weitgehend ignoriert. Die Regelung der Beziehung ist privaten Abmachungen überlassen. Im Konfliktfall regelt das ZGB und das OR einige Problemfälle, doch meistens scheitert eine Klärung an der Beweislage. Eine Beziehung, die an sich schon schwierig ist, muss nicht noch mehr durch Formalitäten belastet werden, die nicht genau geregelt wurden. Dies gilt vor allem zum Schutze der Frau. Beim Gemeinsamen Wohnen ist es von grossem Vorteil, einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen. Unerlässlich ist ein solcher Vertrag bei gemeinsamem Wohneigentum, bei gemeinsamen Kindern, wenn sie gemeinsam teure Anschaffungen tätigen oder erhebliche Vermögenswerte haben. Ein Konkubinatsvertrag kann z. B. folgende Punkte beinhalten:

  • Wieviel bezahlt jeder an das Haushaltsgeld?
  • Wem gehört was im Haushalt, z. B. Möbel, Vorhänge, elektr. Geräte?
  • Was passiert mit teuren Geschenken bei einer eventuellen Trennung?

Der Vertrag ist rechtsgültig, wenn beide Partner unterschrieben haben. Bei Änderungen braucht es jeweils beide Unterschriften. Geldangelegenheiten sollten immer schriftlich geregelt werden. Wenn Partner in einem Arbeitsverhältnis zueinander stehen, ist ein Arbeitsvertrag nötig. Dies ist wichtig für die Sozialleistungen, Anspruch auf Arbeitslosengeld oder einen gesicherten Lohn. Formulare für Arbeitsverträge sind in den Arbeitsämtern erhältlich. Muster eines Konkubinatsvertrages