Finanzielle Vorsorge

Das Gesetz für die berufliche Vorsorge kennt nur eine Rente für verheiratete Paare. Ausnahmen sind möglich, deshalb ist es wichtig, das Reglement der eigenen Vorsorgeversicherung zu prüfen. In einigen Pensionskassen ist es möglich, Begünstigte einzusetzen. Es lohnt sich nachzufragen. Für die Pensionskassen ist es nicht erstrebenswert, dies speziell zu erwähnen, daher ist es auch wenig bekannt. Die Begünstigung muss der Pensionskasse mitgeteilt werden. Im Testament muss ein entsprechender Hinweis gemacht werden.
Pensionskassengelder sind abhängig vom Erbrecht. In der Lebensversicherung ist es möglich, den Partner/die Partnerin als Begünstigten/Begünstigte einzusetzen. Dies muss schriftlich bei der entsprechenden Versicherung hinterlegt werden. Vorsicht, bei einer eventuellen Trennung muss die Begünstigungsklausel mit der Versicherung neu geregelt werden.